Die Rache der Strafverfolger

Ein ehemaliger Polizeibeamter muss sich wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats vor Gericht verantworten – schon seit sechs Jahren. Zweimal wurde er freigesprochen, einmal wurde das Verfahren sogar eingestellt. Aber die Staatsanwaltschaft lässt nicht locker. Hartnäckig verfolgt sie den Mann, ebenso hartnäckig hält sich allerdings auch das Gerücht, die Behörde handele aus rechtsfremdem Interesse: aus Rache. Der Polizist soll nämlich die Triebhaftigkeit eines Staatsanwalts publik gemacht haben.

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Urteil: 8000 Euro Schmerzensgeld

Beobachter sprechen von einem „einzigartigen Urteil“: 8000 Euro Schmerzensgeld muss das Land Hessen an den Kriminalbeamten Jochen Zahn zahlen, weil er von Frankfurts früherer Polizeivizepräsidentin Sabine Thurau öffentlich diffamiert und vorverurteilt worden war. Der Mann ist mit dem Richterspruch vollständig rehabilitiert. Aber ganz zu Ende ist der „Fall Zahn“ damit wohl immer noch nicht…

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